Sobald ich weiß wann und unter welchen Auflagen ich die Tanzschule öffnen kann findet ihr diese Infos auf der Internetseite und als E-Mail oder Brief direkt an euch.
Hygienemaßnahmen in der Tanzschule
Es gelten die aktuellen Hygienevorschriften des Landes Niedersachsen!
Wer sich krank fühlt oder Krankheitssymptome aufweist, darf nicht am Unterricht teilnehmen.
Beim Betreten der Tanzschule müssen die Hände gewaschen werden. Desinfektionsmittel steht als Alternative zur Verfügung.
Das Kontaktverbot bleibt bestehen, Ansammlungen sind zu vermeiden. Es ist zu jeder Zeit ein Abstand von 2 Metern zu anderen Personen zu halten.
Achtet auf euch und die anderen Teilnehmer!
Beim Betreten und Verlassen des Geländes ist ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Im Unterricht ist dieser freiwillig (Abnahme des Mund-Nasen-Schutzes erst sobald ihr in eurem abgeteilten Bereich steht!)
Nach einer kurzen (kontaktlosen) Anmeldung bei mir, geht ihr direkt in den Bereich, den ich euch zugeteilt habe.
Der Wartebereich der Tanzschule ist geschlossen. Ein Aufenthalt dort ist nicht gestattet.
Wartende Eltern, Begleitpersonen und Zuschauer sind nicht gestattet.
Das WC steht zur Verfügung. Im Bereich vor und in der Toilette darf sich eine Person aufhalten.
Ein Umziehen vor Ort ist nicht möglich. Bitte kommt bereits umgezogen zum Unterricht.
Einlass zum Unterricht frühestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Nach dem Unterricht muss die Tanzschule/ das Gelände sofort verlassen werden.
Ein Aufenthalt vor und nach dem Unterricht in der Tanzschule ist nicht möglich.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Eine Ausnahme sind mitgebrachte Getränke während des Trainings.